Teilnahmebedingungen des Partnerprogramms der HolidayCheck AG im Easy-Marketing-Netzwerk 

1. Vertragsgegenstand 

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die mit dem HolidayCheck Partnerprogramm verbundene Zusammenarbeit zwischen Ihnen (nachfolgend "Affiliate" oder "Partner" genannt) und der HolidayCheck AG (nachfolgend "HolidayCheck" genannt) im Rahmen des Easy-Marketing-Netzwerks. 

(2) Natürliche Personen müssen als Teilnehmer des Partnerprogramms mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher iSv § 13 BGB, sondern ausschließlich an Unternehmer iSv § 14 BGB. 

(3) Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HolidayCheck ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

2. Aufbau, Inhalt und Pflege der Partner-Website 

(1) Für Ihre Website werden wir Ihnen über das Easy-Marketing-Netzwerk eine Auswahl von Grafik- und Textlinks (nachfolgend "Links") zur Verwendung im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung stellen. Die Links dienen der Identifikation Ihrer Website in unserem Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von ihrer Website zu unserer Website her. Für die Zwecke des Partnerprogramms darf ausschließlich durch diese Links eine Verbindung zu unserer Website hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche unserer Website verweisen. Unsere Anweisungen zum Einbau der Links sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Gewährleistung der Aktualität müssen Sie unverzüglich die Links bzw. Werbemittel durch neue von uns zur Verfügung gestellte Links bzw. Werbemittel (z.B. neue redaktionelle Texte) ersetzen, soweit diese nicht von HolidayCheck selbst dynamisch gepflegt oder geändert werden. 

(2) Die Links dürfen Sie in angemessener Anzahl in allen passenden Bereichen Ihrer Website einbinden. Die Links dürfen dabei nur auf der Website integriert werden, deren Domain (URL) Sie im Rahmen der Anmeldung zum HolidayCheck-Partnerprogramm angegeben haben. Zusätzlich dürfen Sie die Links in von Ihnen versandte E-Mail-Newsletter einbinden, wenn der Newsletter in direktem Zusammenhang mit der angegebenen Website steht. Dies setzt insbesondere voraus, dass Sie für die Website und den Newsletter die gleiche Bezeichnung (Marke) und die gleiche Domain als Absender verwenden. Die Vorgaben dieser Teilnahmebedingungen für Ihre Website gelten für solche Newsletter entsprechend. 

(3) Im Falle einer Änderung der Domain und/oder inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website müssen Sie HolidayCheck mindestens eine Woche vorab in Textform (z.B. per E-Mail) informieren und die Änderungen umgehend bei Easy-Marketing hinterlegen. Die Schaltung von Links unter der neuen Domain bzw. von der geänderten Website bleibt zulässig, solange HolidayCheck dieser Verwendung ausdrücklich zustimmt. 

(4) Die Pflege Ihrer Website obliegt ausschließlich Ihrer Verantwortung. Solange Sie unsere Links verwenden, müssen Sie die Informationen und Links im Zusammenhang mit HolidayCheck-Produkten regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüfen und ggf. unverzüglich erneuern. 

3. Werbevergütung 

(1) Wenn Ihre Werbung zu einer Buchung bei HolidayCheck führt, erhalten Sie eine Provision von HolidayCheck. Dabei werden ausschließlich Buchungen vergütet, die aus einer regulären und vertragsgerechten Marketingmaßnahme auf Ihrer Website resultieren. 

(2) Für die Berechnung der Provisionen zählen ausschließlich Buchungen von Kunden, die innerhalb der von HolidayCheck definierten Cookie-Laufzeit über die HolidayCheck Website gebucht haben und der letzte Affiliate Partner in der Customer Journey ist („last Affiliate Partner wins“). 

(3) HolidayCheck behält sich vor, Buchungen, die nicht den HolidayCheck-Richtlinien entsprechen (z.B. fehlende Bonität, falsche Kundendaten, Fakebuchungen, Doppelbuchungen etc.) zurückzuweisen und von der Provision auszuschließen. Zudem behält sich HolidayCheck vor, Provisionen bei Stornierungen einzubehalten bzw. gegebenenfalls zurückzufordern. Es obliegt Ihnen den Nachweis zu erbringen, dass von HolidayCheck zurückgewiesene Buchungen den HolidayCheck- Richtlinien entsprechen. Bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen bzw. widerrechtlich generierten Buchungen behält sich HolidayCheck das Recht vor, diese zu stornieren und die damit verbundenen Provisionen einzubehalten. 

(4) HolidayCheck zahlt eine Provision pro Buchung in Höhe der vereinbarten Konditionen, welche innerhalb der Zusatzvereinbarung festgelegt werden. HolidayCheck behält sich das Recht vor, die Höhe, die Berechnungsweise und sonstige Elemente der Provision jederzeit zu ändern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Sonderaktionen, bei denen HolidayCheck Kunden besonders günstige Angebote bietet. Änderungen werden Ihnen über das Netzwerk oder in Textform mitgeteilt. Sofern Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderung. 

(5) Sie sind verpflichtet, die Ihnen vom Netzwerk erteilten Abrechnungen sorgfältig zu überprüfen und Einwendungen innerhalb eines Monats ab Zugang der Abrechnung in Textform geltend zu machen. Ansonsten gilt die Abrechnung als genehmigt, es sei denn, die Einwendung konnte innerhalb der Monatsfrist nicht geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist für sämtliche vertraglichen Ansprüche, insbesondere auf Auszahlung bzw. Rückerstattung von Provision beträgt 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

(6) Alle Provisionen für Pauschalreisen und Hotelbuchungen werden auf Basis des Reisepreises inkl. Gutschein berechnet. 

(7) Nachbuchungen werden von HolidayCheck nur nach erfolgreicher Überprüfung des Click-Outs seitens des Partners und bis zu max. 90 Tage nach der Buchung bearbeitet. Später eingegangene Anfragen können aus internen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. 

4. Nutzungsrechte 

Sie erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares, nicht unterlizenzierbares und jederzeit widerrufliches Recht, diesen Teilnahmebedingungen entsprechende Links auf unsere Website zu setzen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links haben Sie zudem das nicht-exklusive, nicht- übertragbare, nicht unterlizenzierbare und jederzeit widerrufliche Recht, das HolidayCheck-Logo und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für unsere Website zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen Ihrer Website und unserer Website, die Ihren Nutzern den Erwerb von HolidayCheck-Produkten ermöglichen. Sie dürfen die lizenzierten Materialien in keiner Weise überarbeiten oder verändern. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigt HolidayCheck zur fristlosen Kündigung des Vertrages, sowie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 

5. Ihre Verpflichtungen 

(1) Sie sind vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege Ihrer Website und für alle Materialien, die auf Ihrer Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb Ihrer Seite und die erforderlichen technischen Systeme. 

(2) Sie sichern zu, im Zusammenhang mit Ihrer werblichen Tätigkeit für HolidayCheck ausnahmslos im Einklang mit geltendem Recht zu handeln. Insbesondere werden Sie keine Werbung betreiben, die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) verletzt, gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt oder sich sonst als rechtswidrig darstellt. 

(3) Sie sind verpflichtet, uns von jeglichen Ansprüchen Dritter und unseren sämtlichen Kosten im Zusammenhang mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der von Ihnen zu verantwortenden Einrichtung, dem Betrieb oder der Pflege sowie dem Inhalt Ihrer Seite stehen, freizustellen, sofern es nicht um Ansprüche wegen der von HolidayCheck bereitgestellten Werbemittel oder Produktdaten geht. Sie sind außerdem verpflichtet, HolidayCheck bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen. 

(4) Sie müssen sämtliche Handlungen unterlassen, die die Funktionsfähigkeit der Partnerprogramm- Software bzw. des Systems beeinträchtigen (z.B. Mail Bomben, etc.) und haften für alle Schäden, die HolidayCheck durch solche durch Sie verschuldete Handlungen entstehen. 

(5) Sie dürfen Ihre Website nicht in einer Weise einrichten, die Verwechslungsgefahr mit unserer Website hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass Ihre Website unsere Website oder ein Teil unserer Website ist. Ihre Domain (URL), der Title und die Metatags Ihrer Website dürfen insbesondere nicht die Begriffe „www.HolidayCheck.de“, „HolidayCheck.de“ oder „HolidayCheck“ enthalten. Falschschreibweisen unserer Domain HolidayCheck.de sind in jeglicher Art und Weise unabhängig von der Art der Nutzung nicht zulässig. Dies gilt ebenso für die HolidayCheck .at & .ch Domains. 

(6) Ihre Website darf kein eigenes Partner-Netzwerk darstellen (Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von HolidayCheck in Textform) und darf nicht vorrangig Gewinnspiele, Glücksspiele oder Bannertauschangebote zum Inhalt haben. Ihre Website und jegliche Werbung für Ihre Website müssen frei sein von rechtswidrigen Inhalten, Pornographie und Erotik, Gewaltdarstellungen (insbesondere sexuelle Gewalt, Gewalt gegen Menschen oder Tiere), diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikal-politischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichungen von Drogen oder Waffen und einem nicht adäquaten Sprachgebrauch (sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung, etc.). Es darf auch keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten bestehen. Darüber hinaus dürfen auf Ihrer Website, in der Werbung für Ihre Website oder auf Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird, keine sonstigen Inhalte enthalten sein, die das Ansehen der Marke HolidayCheck schädigen können. 

(7) Das Erzeugen von Cookies für die Zwecke des Partnerprogramms ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein von HolidayCheck bereitgestelltes Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein bewusstes Anklicken des Werbemittels durch einen menschlichen Nutzer vorausgeht. Untersagt ist insbesondere die unsichtbare Einbindung der HolidayCheck-Website, um auf diese Weise ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist es Ihnen untersagt iFrames, Pop- ups, Pop-under und Layer-Werbemittel einzusetzen, die ein HolidayCheck-Werbemittel oder die HolidayCheck-Website laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen (sogenanntes Cookie Dropping, Cookie Spreading oder vergleichbare Technologien). 

(8) Die Nutzung sogenannter Adware-, Spyware-, Malware-Anwendungen, elektronischen Hinweisen durch Browserplugins, Toolbars oder vergleichbarer Software-Tools ist im Rahmen des Partnerprogramms untersagt. Buchungen, die aufgrund der oben genannten Anwendungen/Zusatzprogrammen generiert werden, werden im Rahmen des Partnerprogramms nicht vergütet. 

(9) Der Einsatz von PostView-Tracking ist untersagt, soweit von HolidayCheck nicht ausdrücklich und in Textform eine Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine solche Zustimmung von HolidayCheck vorliegen, gilt, dass für die PostView Auslieferung maximal ein Cookie gesetzt werden darf. 

(10) Die Links dürfen nicht auf Websites verwendet werden, die ihren Nutzern finanzielle oder sonstige Vorteile dafür gewähren, dass sie Werbe-Inhalte erhalten und/oder mit Werbemitteln interagieren (insbesondere im Rahmen von Bonussystemen, Cashback-Programmen, Paid-Mail Systemen, Bezahl- Startseiten, Paid4-Dienste, Klammlosen oder Refrallys). Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von HolidayCheck in Textform. 

(11) Die Links dürfen nicht verwendet werden auf reinen Werbe-Seiten (die außer Werbung keine relevanten Inhalte haben), auf Redirect- oder Doorway-Pages (die lediglich als Zwischenseiten dienen, um auf eine andere Seite weiterzuleiten) oder auf "under construction"-Websites ohne eigenen Inhalt. 

(12) Bannernetzwerke sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von HolidayCheck in Textform erlaubt. 

(13) Der Einsatz von so genannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) auf Links ist untersagt. 

(14) Bei der Versendung von E-Mails, die Werbung für HolidayCheck enthält, ist das Verbot der Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung („Spam“) zu beachten. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten ist untersagt. Sie werden HolidayCheck bei einer Zuwiderhandlung von allen Ansprüchen Dritter freistellen und HolidayCheck alle Schäden und Kosten ersetzen, die HolidayCheck durch die Zuwiderhandlung entstanden sind. 

(15) Sie dürfen auf Ihrer Website keine Materialien von uns verwenden, die Sie nicht hierfür mit unserer vorherigen Erlaubnis oder über unsere Partnerprogramm-Website auf Easy-Marketing erhalten haben. Sie werden außer diesen Materialien keine sonstigen Werbematerialien direkt oder indirekt verbreiten, die sich auf uns beziehen, ohne uns dieses Material vorgelegt und ein vorheriges Einverständnis in Textform erhalten zu haben. Vorgenannte Zustimmung ist insbesondere dann einzuholen, wenn Sie Werbung auf einer Website eines Dritten oder in anderen Medien für Ihre eigene Website unter Verwendung der o.g. Materialien oder durch Bezugnahme auf HolidayCheck betreiben wollen. In jedem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Website oder Werbung durch die Verwendung der o.g. Werbemittel oder des Namens HolidayCheck nicht als Website von HolidayCheck oder als von HolidayCheck geschaltete Werbung wahrgenommen wird. 

(16) Partner dürfen nur die von HolidayCheck genehmigten und für das Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Gutscheine oder Rabattaktionen bewerben. Es ist untersagt irreführende Werbung in Zusammenhang mit HolidayCheck und Gutscheinen/Rabattierungen zu betreiben oder Klicks/Sales durch Aussagen/Wordings wie beispielsweise „30% Rabatt“ / „Rabatte bei HolidayCheck, hier klicken“ usw. zu forcieren. Abgelaufene Gutschein- und Rabattaktionen müssen nach Aktionsende umgehend von der Partnerseite entfernt werden. 

(17) Es ist grundsätzlich untersagt auf Suchanfragen für HolidayCheck, Wortkombinationen die HolidayCheck enthalten, sowie falschschreibweisen und insbesondere HolidayCheck in Kombination mit Gutschein oder Rabattaktionen etc., in Suchmaschinen organisch zu ranken. 

(18) Die Bewerbung der HolidayCheck Website auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising oder Keywordtargeting (wie z.B. GoogleAdwords usw.) bei anderen Anbietern (wie z.B. Google, Yahoo, Bing) ist nicht gestattet. 

(19) Bei Bewerbung Ihrer eigenen Website ist zu beachten: 

  • Die Begriffe „www.HolidayCheck.de“, „HolidayCheck.de“, „HolidayCheck“ oder Falschschreibweisen hiervon dürfen weder im Anzeigentext noch in der Überschrift Ihrer Anzeigen verwendet werden
  • Sie dürfen nur die Adresse (URL) als sichtbare URL (Display URL) in der Anzeige verwenden, die Sie im Rahmen Ihrer Anmeldung angegeben haben. Im Falle der Änderung Ihrer Domain siehe Ziffer 2 (3)
  • Automatische Weiterleitungen zur HolidayCheck Website sind nicht gestattet
  • Das Bieten auf das Keyword "HolidayCheck" sowie Wortkombination und - zusammensetzungen von „HolidayCheck“ mit den Wörtern "Gutschein", "Gutscheine", „Gutscheincode“, „Rabatt“, „Rabattcode“ und "de" (z.B. „HolidayCheck“, „HolidayCheck.de“
    usw.) und ähnlichen Schreibweisen oder Falschschreibweisen hiervon ist nicht gestattet.
  • Sie verpflichten sich, die Keywords "HolidayCheck" in all Ihren Adwords-Kampagnen auf „negativ broad“ zu buchen. Dies schließt jegliche Buchung einer Begriffskombination dieser
    Keywords aus.
  • Die Einbindung der HolidayCheck-Produktdaten in Google Merchant Center ist nicht zulässig.
    (20) Sie sind nicht berechtigt, Angebote in unserem Namen zu erstellen oder anzunehmen oder uns zu vertreten. Sie sind an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen uns und unserem Endkunden nicht beteiligt. Sie handeln nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von HolidayCheck. Sie stellen sicher, dass durch die Gestaltung Ihrer Website kein solcher Eindruck entsteht. Sie werden keine Angaben gegenüber Dritten machen, durch die ein solcher Eindruck entstehen kann.
    (21) Aufgrund der Komplexität der touristischen Leistungserstellung kommt es in seltenen Fällen zu fehlerhaften Preisangaben durch den Reiseveranstalter auf der HolidayCheck Webseite vor. Für den Partner erkennbare Preisfehler dürfen keinesfalls von diesem beworben werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der ausgewiesene Reisepreis erkennbar von dem tatsächlichen Wert der Reise abweicht, oder der Reisepreis von 10 € pro Tag unterschritten wird. Sobald sich für den Partner Zweifel an Preisangaben ergeben, wird er vor Bewerbung HolidayCheck kontaktieren und sich die Preisangabe bestätigen lassen. Im Falle von Preisfehlern entfaltet die automatische Bestätigung einer Buchung keine Wirkung. Demnach kommt in diesen Fällen keine bestätigte Buchung zustande und jeglicher Provisionsanspruch entfällt. Zudem sind Buchungen, denen ein Klick auf ein Error Fare Angebot und Setzen des Cookies zugrunde liegt, von der Vergütung ausgeschlossen und werden storniert. HolidayCheck behält sich die Weitergabe entstandener Kosten dieser Bewerbung (u.a. Callcenterkosten etc.) an den Partner vor.
    (22) Ihre Website muss alle einschlägigen rechtlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere ein Impressum im Sinne des § 5 Telemediengesetzes (TMG) aufweisen und den Nutzern alle nach einschlägigem Datenschutzrecht erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Die Links auf unsere Website müssen für die Nutzer Ihrer Website als Werbung erkennbar sein. Sofern für die durch einen Klick auf einen Link ausgelöste Verarbeitung personenbezogener Daten eine datenschutzrechtliche Einwilligung der Nutzer erforderlich ist, müssen Sie diese Einwilligung rechtzeitig und rechtswirksam einholen.

6. Dauer der Vereinbarung 

(1) Diese Vereinbarung tritt per elektronischer Anmeldung (Angebot) durch Sie und Akzeptanz der Anmeldung (Annahme) durch HolidayCheck in Kraft, und läuft auf unbestimmte Dauer. Ihnen wird gleichzeitig der Zugang zum HolidayCheck Partnerprogramm gewährt. 

(2) Sie und HolidayCheck haben jeweils das Recht, den Vertrag über Ihre Teilnahme am Partnerprogramm jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tage ordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. 

(3) Jeder Verstoß von Ihnen gegen die Verpflichtungen gemäß Ziffer 5, sowie Verstöße gegen Kardinalspflichten der Teilnahmebedingungen können zur sofortigen Sperrung Ihres Accounts bis zur Beseitigung des Verstoßes und ggf. auch zur fristlosen Kündigung des Vertrags über Ihre Teilnahme am HolidayCheck Partnerprogramm führen. Dasselbe gilt für sämtliche Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen auf welche Sie von HolidayCheck hingewiesen und nicht innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Hinweises von Ihnen abgestellt wurden. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten. 

(4) Sie sind verpflichtet, unmittelbar nach Beendigung der Zusammenarbeit sämtliche elektronischen Werbemittel und Links von Ihrer Website zu entfernen und uns diese Entfernung binnen angemessener Frist in Textform zu bestätigen. 

(5) Für Buchungen von Kunden, die erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen HolidayCheck und Ihnen erfolgen, steht Ihnen kein Provisionsanspruch zu. 

(6) Über das Vertragsende hinausgehende Prämienansprüche sind ausgeschlossen. 

7. Vertragsänderungen 

Wir behalten uns das Recht vor diese Teilnahmebedingungen zu jeder Zeit zu ändern. Über solche Änderungen werden wir Sie mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen bis zum Stichtag des Inkrafttretens per E-Mail oder auf Easy-Marketing informieren. 

Ihre Zustimmung zu einer Änderung gilt als erteilt, wenn Sie ihr nicht spätestens 2 Wochen nach Erhalt der entsprechenden Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie bei der Änderungsmitteilung noch einmal gesondert hinweisen. Wenn Sie widersprechen, können wir die Vereinbarung zum Stichtag des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich kündigen. 

8. Vertraulichkeit 

(1) HolidayCheck wird Ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung voraussichtlich vertrauliche Informationen offenlegen oder hat dies bereits getan. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die vor oder während der Laufzeit dieser Vereinbarung im Rahmen des Vertragszwecks von HolidayCheck oder einem verbundenen Unternehmen oder Berater von HolidayCheck dem Partner in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form zur Verfügung gestellt werden. 

Vertrauliche Informationen sind insbesondere aber nicht abschließend: 

a) alle betriebswirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen, technischen, personenbezogenen und sonstigen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, auch wenn diese sich auf ein Verbundenes Unternehmen von HolidayCheck beziehen, und 

b) Jegliche Unterlagen und Informationen von HolidayCheck, die Gegenstand technischer und/oder organisatorischer Geheimnisschutzmaßnahmen sind und als vertraulich bezeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen sind. 

Verbundene Unternehmen im vorstehenden Sinn sind solche im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Beteiligungsgesellschaften. 

Eine Vertrauliche Information im Sinne dieser Vereinbarung ist auch die Existenz und der Inhalt dieser Vereinbarung sowie sämtliche sonstige den Abschluss oder die Durchführung des Vorhabens betreffende Informationen, einschließlich der Tatsache, dass Gespräche über das Vorhaben stattfinden, und der Stand dieser Gespräche. 

Bestehen Zweifel hinsichtlich der Vertraulichkeit von Informationen, müssen Sie sich unverzüglich an HolidayCheck wenden und um Klärung bitten, jedenfalls aber bevor eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte erfolgt. 

(2) Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen Sie nachweisen können, dass (a) sie Ihnen vor Offenlegung durch HolidayCheck bekannt waren; 

(b) Sie die Information ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen von HolidayCheck selbständig entwickelt haben; 

(c) Sie die Information von Dritten rechtmäßig erhalten haben, die nach Ihrer Kenntnis gegenüber HolidayCheck nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, 

(d) sie Ihnen oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse von HolidayCheck bestehenden Vorschriften bekannt wurden; oder 

(e) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. In letztgenanntem Fall haben Sie vor Offenlegung der Informationen HolidayCheck unverzüglich zu informieren, damit HolidayCheck entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann. 

(3) Soweit es nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist sind Sie verpflichtet, die vertraulichen Informationen von HolidayCheck strikt vertraulich zu behandeln, sie nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden und sie mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen, die Sie zum Schutz Ihrer eigenen vertraulichen Informationen aufwenden. 

(4) Die Vertraulichkeitspflichten nach diesem Abschnitt bestehen während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 10 Jahren nach seiner Beendigung. 

(5) Pressemitteilungen von Ihnen, die die Zusammenarbeit betreffen, sind grundsätzlich untersagt, können aber mit HolidayCheck abgestimmt werden und bedürfen vor der Veröffentlichung der ausdrücklichen Zustimmung von HolidayCheck in Textform. 

9. Haftung von HolidayCheck 

(1) Unsere Website werden wir im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten betreiben. Wir geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Affiliate-Netzwerk, HolidayCheck- Produkte und die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit unserer Website. 

(2) HolidayCheck haftet für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Gleiches gilt für die Haftung im Fall ausdrücklich übernommener Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsnormen. 

(3) Soweit kein Fall des Absatz 2 Satz 2 dieser Ziffer 9 vorliegt, haftet HolidayCheck für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Handelt es sich um eine leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten, so ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, jedoch maximal in Höhe von 10.000 €. 

(4) Die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 9 gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB). 

10. Patente, Urheberrechte, Markenrechte und geistiges Eigentum 

(1) Der Partner gewährleistet, dass durch die Erbringung seiner Leistungen gemäß diesem Vertrag keine Rechte Dritter, insbesondere keine Patentrechte, Markenrechte, Urheberrechte, durch Verwertungsgesellschaften ausgeübte oder diesen übertragene Rechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Partner gewährleistet weiterhin, dass Ansprüche von Verwertungsgesellschaften durch die vertragsgemäße Nutzung der Website nicht entstehen. 

(2) Wird HolidayCheck wegen tatsächlicher oder behaupteter Verletzung der vorgenannten Rechte in Anspruch genommen, stellt der Partner HolidayCheck insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei und hält HolidayCheck schadlos. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der Kosten für eine notwendige Verteidigung oder Rechtsverfolgung. HolidayCheck wird den Partner über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren. Die Pflicht zur Freistellung und Kostenübernahme durch den Partner entfällt in dem Umfang, wie HolidayCheck den Verstoß verschuldet hat. 

(3) Im Falle einer Inanspruchnahme von HolidayCheck wird der Partner auf seine Kosten sofort eine vertragsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistungen sicherstellen und nötigenfalls die für die Erbringung seiner Leistungen unter diesem Vertrag erforderlichen Rechte auf eigene Kosten erwerben. 

11. Datenschutzrechtlich gemeinsame Verantwortung 

(1) Soweit die Vertragsbeziehung zwischen HolidayCheck und dem Affiliate zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit i.S.v. Artikel 26 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führt, legen die folgenden Absätze fest, welche dieser beiden Parteien welche Verpflichtung gemäß der DSGVO erfüllt. 

(2) Der Affiliate trifft geeignete Maßnahmen, um betroffenen Personen gemäß Artikel 12 Abs. 1 DSGVO 

  1. a) alle Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO und
  2. b) alle Mitteilungen gemäß Artikel 15 bis 22 und Artikel 34 DSGVO,

zu übermitteln, die sich auf die Verarbeitungsvorgänge beziehen, die der Affiliate durchführt (d.h. entweder der Affiliate selbst oder ein Auftragsverarbeiter i.S.v. Artikel 28 DSGVO für den Affiliate). Dies betrifft insbesondere alle Verarbeitungsvorgänge in den elektronischen Medien des Affiliates einschließlich der Weitervermittlung potentieller Kunden an den HolidayCheck Online Shop und die damit verbundene Verwendung von Tracking-Technologien (insbesondere Cookies) zur Erfassung der dem Affiliate zustehenden Werbevergütung. 

(3) HolidayCheck trifft geeignete Maßnahmen, um den betroffenen Personen gemäß Artikel 12 Abs. 1 DSGVO 

  1. a) alle Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO und
  2. b) alle Mitteilungen gemäß Artikel 15 bis 22 und Artikel 34 DSGVO

zu übermitteln, die sich auf die Verarbeitungsvorgänge beziehen, die HolidayCheck durchführt (d.h. entweder HolidayCheck selbst oder ein Auftragsverarbeiter i.S.v. Artikel 28 DSGVO für HolidayCheck). Dies betrifft insbesondere die Erfassung der dem Affiliate zustehenden Werbevergütung im HolidayCheck Online-Shop und die Abrechnung dieser Werbevergütung gegenüber dem Affiliate. 

(4) Macht eine betroffene Person gegenüber einer Partei die Wahrnehmung von Rechten nach der DSGVO geltend, so 

  1. a) erfüllt diese Partei die geltend gemachten Rechte selbst, soweit es ihr möglich ist und
  2. b) informiert sie die andere Partei, damit die andere Partei die geltend gemachten Rechte im
    Übrigen erfüllt.

(5) Beide Parteien informieren die betroffene Personen gemäß Artikel 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO über das wesentliche dieser Vereinbarung. 

12. Schlussbestimmungen 

(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des IPR und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Im Verkehr mit Verbrauchern ist das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar, sofern es sich um für ihn vorteilhafte, zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind und kein gesetzlich ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. 

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebungen dieses Vertrags einschließlich seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses. Die Parteien verstehen unter Schriftform die Einhaltung von § 126 BGB, insbesondere die eigenhändige Unterschrift. E-Mail oder Telefax genügen nicht der Schriftform. 

(3) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung oder Regelungslücke ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben, so nahekommt, als dies rechtlich möglich ist. 

(4) Die Parteien sind nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung in Textform der jeweils anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. HolidayCheck ist berechtigt, diesen Vertrag und alle seine Rechte und Pflichten hieraus auf seine verbundenen Unternehmen i.S.v. 

§§ 15 ff. AktG zu Übertragen. Über eine solche Übertragung wird HolidayCheck Sie unverzüglich in Textform informieren. 

(5) Die Zusatzvereinbarung ist Bestandteil dieses Vertrages und kann jederzeit in Textform per Email geändert werden. 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter affiliate@holidaycheck.com zur Verfügung. Stand: Januar 2020